Montag, 30. Januar 2017

HAUSHALTSSTROM - DER DEUTSCHE STAAT KASSIERT KRÄFTIG MIT

Es handelst sich zwar um einen Daten aus 2013, allerdings sind die abzuführenden Prozent fast ident, mit denen von heute.

Egal ob Strom «gelb», «grün» oder «einfach» ist, ein großer Bestandteil der Stromkosten wandern in die Taschen des Finanzministers. Im Rahmen der politischen Diskussion über Strompreise und die Energiewende werden die staatlichen Anteile meist verschwiegen. Wir zeigen Ihnen, was Sie mit jeder verbrauchten Kilowattstunde an verschiedene Empfänger abführen.

Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dabei machen staatliche oder staatlich festgelegte Bestandteile (Steuern, Entgelte und Umlagen) den größten Teil des Strompreises aus. 



Der durch den BDEW errechnete Durchschnittsstrompreis beträgt aktuell 28,51 Cent pro Kilowattstunde (€ct/kWh).
Davon entfallen: 

  • 14,13 ct auf Erzeugung, Transport, Vertrieb.
    Darin enthalten sind die eigentlichen Produktionskosten (z.B. über Gaskraftwerke), die Kosten für die Nutzung von diversen Leitungen sowie die Verwaltungskosten des Anbieters.

  • 5,28 ct auf die EEG-Umlage,
    die eingeführt wurde, um die Erzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. 

  • 4,55 ct auf die Mehrwertsteuer,
    die auf alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

  • 2,05 ct auf die Stromsteuer,
    die mit dem Ziel erhoben wird, Anliegen der Umweltpolitik zu verwirklichen, aber heute wohl zur Verbesserung der Haushaltssituation verwendet wird.

  • 1,79 ct auf die Konzessionsabgabe,
    die an die Kommunen zu entrichten ist, damit der Energieversorger dort die für den Stromtransport erforderliche Infrastruktur errichten und betreiben kann.

  • 0,13 ct auf die KWK-Umlage,
    die der Förderung von Anlagen dient, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme produzieren.

  • 0,33 ct auf die §19-Umlage.
    Energieintensive Betriebe können individuelle Verträge aushandeln und zahlen keine Netzentgelte. Die Differenz wird auf den Endkunden umgelegt.

  • 0,25 ct auf die Offshore-Haftungsumlage.
    Kann ein Netzbetreiber einen Windpark auf See nicht anschließen und wird deshalb vom Windparkbetreiber verklagt, so werden die Kosten auf die Verbraucher umgelegt.

Legt man den o.g. Strompreis für eine Durchschnittsfamilie mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr zu Grunde, dann ergeben sich Stromkosten in Höhe von 997,85€ pro Jahr, was etwa 83€ pro Monat entsprechen.
Dabei verteilt sich der Betrag auf ca. 495€ für den Energieversorger, 184€ auf die EEG-Umlage, 231€ auf Steuern und ca. 88€ auf sonstige Abgaben.

Allein die Stromsteuer hat am Staat 2012, Einnahmen in Höhe von 6,4 Mrd. Euro beschert und Strom wird mit dem vollen Satz von 19% besteuert und nicht mit dem ermäßigten Satz von 7%, der für viele Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs gelten sollte.

Würde allein der Steuersatz für Strom auf 7% angepasst werden, so wäre die derzeit diskutierte Erhöhung der EEG-Umlage mehr als ausgeglichen und die Energiewende könnte ohne leidige Diskussionen weiter gehen. Hierbei wären noch nicht einmal Kosten von über 3 Mrd. € berücksichtigt, die der Endverbraucher für die Befreiung der energieintensiven Unternehmen mit bezahlen muss.


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